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Mit dem Rolli in die Tennis-Halle
E.K.- Für die Protagonisten beim Sportpark Windhagen Cup ging es am vergangenen Wochenende um wichtige Ranglistenpunkte. Für die Rolli-Kids, die ihr samstägliches Training zeitgleich absolvierten, ging es überwiegend um Spaß und den ermöglichten u.a. ihre Trainer Philip Adelmann und Regina Isecke. Während Regina Isecke schon seit Jahren mit Kinder und Jugendlichen mit „Handicap Rollstuhl" arbeitet, war es für den jungen Philip die erste Erfahrung dieser Art. Das Training in der komfortablen 4-Platz-Halle im Sportpark Windhagen hatte Jürgen Kugler ermöglicht, der bei einem Senioren-Mixed-Turnier in Rothenburg ob d.T. erste Kontakte zu Rollstuhl-Tennisspielern und ihrem ehem. Bundestrainer Christoph Kellermann hatte. Und wie das Leben so spielt, man war sich sympathisch, blieb in Kontakt, knüpfte weitere Kontakte, wie z.B. mit Regina Isecke, ließ Verbindungen spielen und mit Unterstützung von Dirk Kornmeyer, Geschäftsführer des Sportpark Windhagen, können Kinder wie Max, Lisa, Alex, Annika und Pauline von dem Kölner Projekt, das von Regina Isecke entwickelt wurde, den ganzen Winter über in Windhagen trainieren.
Auch hier in dem Raum soll eine Rollstuhltennis-Gruppe für Kids gemeinsam mit der ehem. Präsidentin des Deutschen Rollstuhl-Tennis Verbands und Profi Leistungssportlerin Regina Isecke sowie Jürgen Kugler aufgebaut werden. Angedacht ist ein kostenloser und unverbindlicher Schnuppertreff.
Teilnehmen kann jedes behinderte Kind, welches aufgrund einer Behinderung ständig auf den Rollstuhl angewiesen ist oder aufgrund einer Gehbehinderung den Sport oder Tennisrollstuhl als Sportgerät nutzt. Voraussetzung zur Ausübung des Rollstuhl-Tennissports ist es, dass Beweglichkeit und Kraft im Oberkörper und Schulter/Armbereich vorhanden ist. Der eigene Rollstuhl sollte auf jeden Fall mitgebracht werden. Für den Schnuppertag sind auch Sportrollstühle vorhanden, wer selber einen hat kann ihn natürlich mitbringen.
Die Eltern, deren Kids auch gerne mal einen Tennisschläger in die Hand nehmen möchten, können sich bei Interesse direkt mit Jürgen Kugler, Tel. 0172 9377960 oder per mail:
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in Verbindung setzen, oder einfach beim Training samstags ab 12.00 - 14.00 Uhr im Sportpark Windhagen, Am Sportpark 1, vorab zuschauen. Foto: Elke Kugler
v.l.n.r.: Regina Isecke, Annika, Lisa, Max, hinten stehend: Phlip Adelmann, Jürgen Kugler
Gemeinsame Erklärung gegen missbräuchlichen Alkoholkonsum zu Karneval
Herausgeber: alle Prinzenpaare und Karnevalsgesellschaften in der VG Asbach (Session 2009/2010) sowie der Jugendpflege der VG Asbach, der örtlichen Ordnungsbehörde der Verbandgemeinde Asbach und der Polizei
Ein gemäßigter Alkoholkonsum während der tollen Tage gehört zum Karneval genau so dazu, wie „Kamelle" zu den Karnevalsumzügen. Jedoch sind Bier, Biermischgetränke, Spirituosen, Branntweine oder Alkopops nicht für den Verzehr Minderjähriger geeignet und daher auch nicht zulässig. Dies scheint jedoch in den vergangenen Jahren immer mehr gesellschaftlich akzeptiert zu sein. Das Durchschnittsalter des ersten Konsums von Alkohol liegt derzeit in Deutschland bei 13 Jahren, der erste Rausch wird durchschnittlich mit 14 Jahren erlebt. Und dies ist leider nur ein Durchschnitt. Alkohol wird gern getrunken, ist auf Festen kaum wegzudenken und in unserem Kulturkreis weit verbreitet. Nicht jeder Mensch, der Alkohol trinkt, wird abhängig. Doch muss die Gesellschaft immer ein besonderes Augenmerk auf die jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger werfen, die dem Jugendschutz unterliegen. Ordnungsbehörde und Jugendpflege haben in den vergangen Monaten ganze Arbeit geleistet, Aufklärungskampagnen durchgeführt und unter anderem Discounter und Getränkemärkte auf die Rechtslage hingewiesen. Am 19. Januar 10 trafen sich die Vertreter aller Karnevalsvereine im Rathaus Asbach um gemeinsam mit der Jugendpflege, der Polizeiinspektion Straßenhaus sowie dem Ordnungsamt zu beraten, wie den Belangen des Jugendschutzes bei den anstehenden „tollen Tagen" in der notwendigen Art und Weise Rechnung getragen werden kann. Abschließend wurde folgende Erklärung bekanntgegeben:
Wir, die Karnevalsgesellschaften in der VG Asbach, die Verbandsgemeinde Asbach, die Jugendpflege in der VG Asbach, und die Polizei Straßenhaus erklären, dass Alkohol zum rheinischen Brauchtum in Maßen gehört. Kinder und Jugendliche sind von ihrem Entwicklungsstand nicht befähigt, Alkoholika zu konsumieren. Daher hat jeder „Karnevalsjeck" nicht nur für sich, sondern auch für seine Mitmenschen auf den Veranstaltungen und den Umzügen Sorge zu tragen. Vor allem die Personensorgeberechtigten haben hier eine besondere Sorgfaltspflicht zu gewähren, da die Aufsichtspflicht nicht an der Haustüre endet.
Wir, verpflichten uns, das Jugendschutzgesetz (JSchG) lückenlos umzusetzen. Auf unseren Veranstaltungen und in unseren Zug- und Wagengruppen wird Alkoholika im Sinne des Jugendschutzgesetzes eingehalten. Foto: Cudus, Asbach



